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In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.
Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:
Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.
Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.
Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
die jeweilige Hochschule
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 69-0
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
+49 335 5534-0
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam
+49 331 580-00
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam
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Schicklerstraße 5
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Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
+49 3381 355-0
Hochschulring 1
15745 Wildau
+49 3375 508-300
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
+49 331 977-0