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Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Beratung

Volltext

Um an einer Hochschule zugelassen werden zu können, ist in der Regel der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch auch beruflich Qualifizierte, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügen, können unter bestimmten Umständen ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität aufnehmen.

Die Entscheidung über die Vergabe der Studienplätze liegt bei der gewählten Hochschule.

Sie sollten sich deshalb vorab bei der Hochschule Ihrer Wahl erkundigen, welche Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs bestehen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)