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Prinzipiell können in Deutschland der Erwerb eines staatlich anerkannten Bildungsabschlusses durch eine Prüfung ohne vorangegangenen Besuch einer entsprechenden Schule erworben werden.
Dazu zählen der u.a. die Berufsbildungsreife, die erweiterte Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss), die Fachoberschulreife (Mittlere Reife), die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, die Fachhochschulreife, der schulische Teil der Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife, das Latinum sowie das Graecum und berufliche Abschlüsse.
Die Prüfungsvorbereitung erfolgt autodidaktisch oder mithilfe externer Anbieter, zum Beispiel einer Fernschule im zweiten Bildungsweg.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch das zuständige staatliche Schulamt. Für die Abnahme der Prüfungen zum Erreichen von Schulabschlüssen werden meist bestehende Schulen beauftragt.
In Brandenburg ist das Ablegen einer Nichtschülerprüfung auch dann erforderlich, wenn Schülerinnen und Schüler eine genehmigte aber nicht anerkannte Ersatzschule besuchen.
Für allgemeinbildende Schulabschlüsse:
Für berufliche Abschlüsse:
gemäß gültiger Rechtsgrundlagen der Bildungsgänge
Nach Antragstellung werden die Zulassungsvoraussetzungen durch das jeweils zuständige staatliche Schulamt geprüft. Sind diese erfüllt, erfolgt nach Zahlung der Gebühr die Prüfungszulassung.
In der Regel werden die Anträge bis Dezember durch die zuständigen staatlichen Schulämter geprüft.
Die Anmeldung erfolgt bis zum 1. November, für die Fachschulen Sozialwesen bis zum 1. Oktober des Schuljahres, in dem die Prüfung erfolgen soll.
Die staatlichen Schulämter stellen die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 33 und 34
Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg