Schulfremdenprüfung Abnahme

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Prinzipiell können in Deutschland der Erwerb eines staatlich anerkannten Bildungsabschlusses durch eine Prüfung ohne vorangegangenen Besuch einer entsprechenden Schule erworben werden.

Dazu zählen der u.a. die Berufsbildungsreife, die erweiterte Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss), die Fachoberschulreife (Mittlere Reife), die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, die Fachhochschulreife, der schulische Teil der Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife, das Latinum sowie das Graecum und berufliche Abschlüsse.

Die Prüfungsvorbereitung erfolgt autodidaktisch oder mithilfe externer Anbieter, zum Beispiel einer Fernschule im zweiten Bildungsweg.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch das zuständige staatliche Schulamt. Für die Abnahme der Prüfungen zum Erreichen von Schulabschlüssen werden meist bestehende Schulen beauftragt.

In Brandenburg ist das Ablegen einer Nichtschülerprüfung auch dann erforderlich, wenn Schülerinnen und Schüler eine genehmigte aber nicht anerkannte Ersatzschule besuchen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)