Kampfmittel Beseitigung

Volltext

Wenn Sie Kampfmittel gefunden haben, so verständigen Sie sofort die Polizei unter Notruf 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde. Dies ist unabhängig davon, ob Sie diese in Ihrem eigenen Grundstück oder an anderen Orten, wie beispielsweise in Wäldern, finden. Oft sind Kampfmittel als solche gar nicht mehr zu erkennen. Sie können verrostet oder mit Erde verkrustet sein.

Achtung!

  • Fundmunition nicht berühren!
  • Schon die geringste Lageveränderung, ein Stoß oder Druck kann eine lebensgefährliche Explosion auslösen.
     

Sollten Sie die Anzeige unterlassen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Sollten Sie Kampfmittel finden oder Gegenstände, bei denen Sie den Verdacht haben, dass es sich um Kampfmittel handeln könnte, dann halten Sie sich bitte an folgende Sicherheitshinweise:

  • Berühren Sie die Kampfmittel/Gegenstände nicht und lassen Sie diese am Fundort liegen.
  • Markieren und sichern Sie die Fundstelle sichtbar.
  • Warnen Sie andere und weisen Sie auf die Gefahren hin.
  • Informieren Sie sofort die Polizei über den Notruf 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde. Vermeiden Sie Erschütterungen.
  • Haben Sie Kampfmittel versehentlich aufgehoben, dann legen Sie diese vorsichtig ab, nicht werfen.
  • Den Anweisungen der zuständigen Stelle ist unbedingt Folge zu leisten.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)