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Berufsvorbereitungsjahr Anmeldung

Volltext

Die Anmeldung an Berufsschulen erfolgt für Jugendliche mit einem Berufsausbildungsvertrag durch ihren Ausbildungsbetrieb. Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen werden vom Träger der Maßnahme an dem OSZ angemeldet. 

Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag und ohne Aufnahmezusage in einen schulischen Bildungsgang oder in eine berufsvorbereitende Maßnahme melden sich am für den Wohnsitz zuständigen OSZ bis zum 1. September (Berufsfachschule Grundbildung) selbständig an.

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)