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Über den Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige im Land Brandenburg entscheidet die Brandenburgische Ingenieurkammer als Anerkennungsbehörde. Diese prüft anhand der eingereichten Unterlagen gem. § 5 BbgPrüfSV die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.
Der Antrag auf Anerkennung muss die Fachbereiche und Fachrichtungen, für die die Anerkennung beantragt wird, enthalten. Zudem sind bisherige Anerkennungsverfahren in diesen Fachbereichen oder Fachrichtungen, auch in einem anderen Land, denen sich der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits erfolglos unterzogen hat, ggf. nachzuweisen.
Mit ausgefülltem schriftlichen Antrag sind folgende Nachweise einzureichen:
Prüfung der formalen Anerkennungsvoraussetzungen als Prüfsachverständiger: 500 EUR
Die Anerkennung erfolgt auf schriftlichen Antrag.
mindestens 3 Monate
Formular: Das Antragsformular für die Anerkennung als bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger bzw. Prüfsachverständige finden Sie unter https://www.bbik.de/fileadmin/Dateien/oeffentlich/Allgemeine_Dokumente/Antraege_und_Anmeldungen/Antrag_Anerkennung_PSV_20082019.pdf
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich. Ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Brandenburgische Ingenieurkammer