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Als eingetragenes Mitglied bei der Landes-Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft zum Jahresanfang oder zur Jahresmitte beenden. Die Löschung aus der Mitgliederliste der Brandenburgischen Ingenieurkammer erfolgt auf schriftlichen, formlosen Antrag an die Kammer.
Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
Eintragung in die Mitgliederliste der Ingenieurkammer
¼ der Eintragungsgebühr
3 Monate
Formulare: keine, ein formloser Antrag genügt
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich. Ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Brandenburgische Ingenieurkammer