Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie Erteilung

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Die Tätigkeit als psychologische Psychotherapeutin / psychologischer Psychotherapeut beziehungsweise Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut ist in Deutschland durch genaue Vorschriften geregelt. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland im Beruf der psychologischen Psychotherapie beziehungsweise der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie arbeiten können, brauchen Sie eine Approbation oder eine befristete Erlaubnis zur Ausübung des Berufs. Dann können Sie auch die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie erhalten.

Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie wird zur Ausübung des Berufs benötigt. Sie muss beantragt werden.  

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)