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Die Tätigkeit als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut ist in Deutschland durch genaue Vorschriften geregelt. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Ergotherapeutin oder als Ergotherapeut arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin“ oder „Ergotherapeut“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut wird zur Ausübung des genannten Berufs benötigt. Sie muss beantragt werden. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie
- amtliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes Ergotherapie (nicht älter als 3 Monate)
Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.
Gebühr: EUR 46,00 - 191,00
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin“ oder „Ergotherapeut“ beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:
- LAVG teilt Ihnen mit, wenn Unterlagen fehlen
- bei vollständigen Unterlagen: 1 Monat
Keine.
Manchmal fehlen noch Unterlagen für das Verfahren. Das LAVG informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen.
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Abteilung „Gesundheit“, Dezernat G1