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Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.
Hierzu gehören u. a.
Amtsärztliche Untersuchungen werden von den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte vorgenommen.