Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Fachlich freigegeben durch
BMI, Dr. Laier, RL VII2
Fachlich freigegeben am
19.11.2015
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpunkt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Zuständige Stelle(n)
Stadt Premnitz - Fachbereich 2 - Einwohnermeldewesen
Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 3
14727 Premnitz
Zuständige Mitarbeiter
Frau Döbel
03386 259-254Frau Kretzschmar
03386 259-260