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Jedermann hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die seine Person betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich. Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR werden von der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) erschlossen und verwaltet.