Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Europäischer Rechtsanwalt Zulassung

Volltext

Ausländische anwaltliche Berufsträger, die nach Maßgabe von §§ 2 und 3 des EurAG in eine regionale Anwaltskammer aufgenommen worden sind, können, soweit sie sich über einen Zeitraum von drei Jahren regelmäßig mit Rechtssachen, die nach deutschem Recht beurteilt werden, befasst haben, zur (deutschen) Anwaltschaft zugelassen werden, damit den deutschen Rechtsanwaltstitel erwerben und im Außenrechtsverkehr auftreten.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Formulare/Schriftformerfordernis

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)