Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Prüfung vor der Wirtschaftsprüferkammer Durchführung

Volltext

Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Das Examen besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Sie können das Examen in verkürzter Form ablegen, wenn Sie

  • bereits die Prüfung als Steuerberater bestanden haben oder
  • vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin sind.

Darüber hinaus können Sie weitere Prüfungsleistungen anrechnen lassen. Dadurch können Prüfungen für Sie entfallen.

Die Prüfungen finden jeweils im 1. und 2. Halbjahr statt:

  • 1. Halbjahr:
    • schriftliche Prüfung in den ersten drei Februarwochen
    • mündliche Prüfungen im Mai und Juni
  • 2. Halbjahr:
    • schriftliche Prüfung in den Modulen "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht" in der letzten Juniwoche
    • schriftliche Prüfung in allen Modulen in den letzten 3 Augustwochen
    • mündliche Prüfungen im November und Dezember

Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden am Sitz der Landesgeschäftsstelle statt, die über Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden hat. Ausnahme: Die Klausuren in der letzten Juniwoche in den Modulen

  • "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und
  • "Wirtschaftsrecht"

finden im jährlichen Wechsel an jeweils 3 Orten statt:

  • Berlin oder Hamburg,
  • Düsseldorf oder Frankfurt und
  • München oder Stuttgart.

Aktuelle Prüfungstermine und -orte finden Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)