Anzeige über die Aufstellung
- Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und vollständiger Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeugs,
- Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeugs,
- genaue Angabe des Aufstellungsortes,
- Dauer der Aufstellung und
- die Betriebszeiten.
Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe mit Betriebskonzept
- Kopie der Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes mit dem zugrundeliegenden Betriebskonzept
- Aus dem Betriebskonzept muss deutlich hervorgehen, ob das Fahrzeug über einen ausreichend großen Innenraum und über eine angemessene Innenausstattung verfügt.
Insbesondere muss das Prostitutionsfahrzeug so beschaffen sein, dass
- Türen jederzeit von innen geöffnet werden können,
- durch technische Vorrichtungen jederzeit Hilfe erreichbar ist,
- eine angemessene sanitäre Ausstattung und
- eine gültige Betriebszulassung vorhanden ist sowie
- das Fahrzeug sich in technisch betriebsbereiten Zustand befindet.
- gegebenenfalls wenn vorhanden auch die Kopie der Stellvertretererlaubnis
Anmeldebescheinigungen/ Aliasbescheinigungen
- Kopie der Anmeldebescheinigungen und/oder Aliasbescheinigungen aller voraussichtlich im Prostitutionsfahrzeug tätig werdenden Prostituierten
Vereinbarungen mit Prostituierten
- Kopie der mit den Prostituierten geschlossen Vereinbarungen/Verträge über die Nutzung des Fahrzeugs
Fotos des Prostitutionsfahrzeugs
- aktuelle Fotos (Außen- und Innenansicht) des Prostitutionsfahrzeugs
Gültige Betriebszulassung/ Nachweis für Betriebsfähigkeit
Nachweise über eine gültige Betriebszulassung und technische Betriebsfähigkeit für das Prostitutionsfahrzeug (zum Beispiel durch Kopie der letzten Hauptuntersuchung, Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I, Werkstattserviceheft, oder ähnliches)