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Das Haushaltsscheck-Verfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Privathaushalte. Den Haushaltsscheck müssen Sie ausfüllen, wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis an- oder abmelden möchten oder wenn Sie Änderungen der Beschäftigungsdaten an die Minijob-Zentrale schicken müssen.
Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie werden staatlich durch niedrige Sozialabgaben, eine pauschale Lohnsteuer und eine Steuerermäßigung besonders gefördert.
Mit dem Haushaltsscheck meldet der Arbeitgeber die wesentlichen Daten zu der Beschäftigung im privaten Haushalt. Auf dieser Grundlage berechnet die Minijob-Zentrale die Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Steuern. Sie zieht diese Abgaben per Lastschrift halbjährlich von Ihrem Konto ein. Die Minijob-Zentrale übernimmt auch die Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Unfallversicherungsbeiträge.
Familienangehörige als Haushaltshilfe:
Halbjahresscheck:
Änderungsscheck:
Meldungen und Bescheinigungen:
Haushaltsscheck-Rechner:
keine
Die Anwendung des Haushaltsschek-Verfahrens setzt voraus, dass
keine
Den Haushaltsscheck können Sie schriftlich ausfüllen oder online abschicken. Wenn Sie den Haushaltscheck schriftlich ausfüllen:
Wenn Sie den Haushaltscheck online machen möchten:
Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe wird von der Deutschen Gesetzlichen Rentenversicherung vergeben. Die Nummer steht auf dem Sozialversicherungsausweis der Haushaltshilfe. Ist diese nicht bekannt, sind im Haushaltsscheck Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort der/des Beschäftigten einzutragen.
ca. 14 Tage (maximal 1 Monat)
Fälligkeitstermine für Haushalte:
Halbjahrescheck wegen monatlich schwankender Verdienste:
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: teilweise. Für ein gültiges SEPA-Mandat ist nach den EU-Regularien die Unterschrift des Kontoinhabers erforderlich. Der Haushaltsscheck sieht das entsprechende Feld auch vor.
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Wenn Sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale nicht melden, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von EUR 5.000 geahndet werden.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Telefon: 0355 2902-70799
Telefax: 0201 384-979797
Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr
E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de
Zusätzlich wird auch Beratung in Gebärdensprache angeboten. Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin per E-Mail an minijob@minijob-zentrale.de.
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Telefon: 0355 2902-70799
Telefax: 0201 384-979797
Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr
E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de
Zusätzlich wird auch Beratung in Gebärdensprache angeboten. Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin per E-Mail an minijob@minijob-zentrale.de.