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Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

Volltext

Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels ist der zuständigen Stelle anzuzeigen, welche diese entgegen nimmt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis

Voraussetzungen

Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis

Verfahrensablauf

Schriftliche Anzeige durch Erlaubnisinhaber bei der für den Ort des Betriebs zuständigen Waffenbehörde.

Fristen

Die Anzeige hat innerhalb von 2 Wochen gegenüber der zuständigen Behörde zu erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern für Kommunales

Fachlich freigegeben am

07.01.2020

Zuständige Stelle

Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion.

Zuständige Stelle(n)

Polizeidirektion West

Magdeburger Straße 52
14770Brandenburg an der Havel
E-Mail