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Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

Volltext

Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels ist der zuständigen Stelle anzuzeigen, welche diese entgegen nimmt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Fristen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)