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Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung beantragen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:
Weitere Hinweise zur Vergabe von Handelsbezeichnungen finden sich auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Wenn Sie zu einer bereits bestehenden Handelsbezeichnung eine ergänzende Bezeichnung wünschen, beantragen Sie bitte eine neue Handelsbezeichnung.
Im Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur werden alle in Deutschland zulässigen Handelsbezeichnungen gelistet. Für Handelsbezeichnungen, die noch nicht endgültig in dieses Verzeichnis aufgenommen worden sind, gibt es eine gesonderte Liste.
Alle Listen sind über die Homepage der BLE einsehbar und stehen zum Download bereit.
Sie müssen Marktbeteiligter sein, also kommerziell Erzeugnisse der Fischerei oder Aquakultur
Hinweis: Verbände der Fischereiwirtschaft sind nicht antragsberechtigt.
keine
Die Eintragung einer neuen Handelsbezeichnung müssen Sie schriftlich beantragen.
6 Wochen
Sie müssen den Antrag spätestens 6 Wochen vor geplanter Verwendung der Handelsbezeichnung stellen.
Antrag: aktuell noch nicht verfügbar
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)