Die Stadt voller Energie
Wonach suchen Sie?
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Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für gewerbliche Zwecke erwerben, befördern oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis, sofern es sich nicht um wenig gefährliche Produkte wie beispielsweise Silvesterfeuerwerk handelt.
Darüber hinaus müssen Sie Folgendes dem LAVG anzeigen:
Anzeigepflichtig sind Sie auch, wenn Sie pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 verkaufen wollen.