Ärztliche Prüfung Zulassung

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Das Studium der Medizin schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über den bestandenen zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Arzt oder Ärztin.

Die ärztliche Ausbildung umfasst

  • ein Studium der Medizin von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, das eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen einschließt;
  • eine Ausbildung in erster Hilfe;
  • einen Krankenpflegedienst von drei Monaten,
  • eine Famulatur von vier Monaten und
  • die Ärztliche Prüfung, die in zwei Abschnitten abzulegen ist.

Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungszeit für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sechs Jahre und drei Monate. Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren abgelegt. Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Medizin von vier Jahren einschließlich eines Praktischen Jahres nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung abgelegt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)