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Das Studium der Pharmazie schließt eine Abschlussprüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Apotheker(in). Die pharmazeutische Ausbildung umfasst:
Die Prüfungsabschnitte der Pharmazeutischen Prüfung werden abgelegt:
Ihrem Antrag auf Zulassung zur pharmazeutischen Prüfung müssen Sie unter anderem beilegen:
Weitere Unterlagen sind in den jeweiligen Antragsvordrucken genannt.
Zur Pharmazeutischen Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie jeweils die vorgeschriebenen Vordrucke. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Keine fachliche Freigabe. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Telefon (0331 866-0)
poststelle@masgf.brandenburg.de
Landesamt für Arbeit, Verbraucherschutz und Gesundheit