Teilnahme am Integrationskurs Zulassung

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Sprache ist ein Schlüssel für erfolgreiche Integration. Ziel des Integrationskurses ist es, dass Sie sich im Alltag verständigen können und so der deutschen Gesellschaft näher kommen. Der Kurs besteht aus 660 Stunden. Davon sind 600 Stunden ein Sprachkurs; 60 Stunden befassen sich mit Politik und Demokratie, Geschichte, Gesellschaft, Kultur und ähnlichen Themen ("Orientierungskurs").

Die Integrationskurse sind geregelt in den §§ 43 bis 44a des Aufenthaltsgesetzes und in der Integrationskursverordnung. Bitte informieren Sie sich hier, wenn Sie unsicher sind, ob ein Integrationskurs für Sie verpflichtend ist.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Zuständige Stelle

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