Die Stadt voller Energie
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Eine Partnerschaftsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung oder eine Kapitalgesellschaft dürfen die Berufsbezeichnungen „Architektin“ oder „Architekt“, „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“ oder „Landschaftsarchitekt“ und „Stadtplanerin“ oder „Stadtplaner“ oder diese Berufsbezeichnungen mit Zusätzen oder Wortverbindungen nur in ihrem Namen oder Ihrer Firma führen, wenn sie in ein besonderes Verzeichnis, das Gesellschaftsverzeichnis, bei der Architektenkammer eingetragen oder als auswärtige Gesellschaft dazu berechtigt sind.
Brandenburgisches Architektengesetz:
https//bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgarchg#7
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__8.html
Gebührenordnung der Brandenburgischen Architektenkammer:
https://ak-brandenburg.de/sites/default/files/recht/Gebuehrenordnung.pdf
Die Entscheidung ist unverzüglich, spätestens binnen drei Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen zu treffen.
Keine Fristen
https://eap.brandenburg.de/web/sbb/login
Durch die Aufnahme in das Gesellschaftsverzeichnis wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer
Ministerium für Wirtschaft und Energie
des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: +49 (0)331 866-1676
Fax.: +49 (0)331 866-1753
Brandenburgische Architektenkammer
Kurfürstenstraße 52
14467 Potsdam
Tel. 03 31/27 59 1-0
Fax 03 31/27 59 111
E-Mail: info@ak-brandenburg.de