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Landestierärztekammer Aufnahme

Volltext

Jede Tierärztekammer führt ein Mitgliederverzeichnis. Die Kammermitglieder sind verpflichtet, ihrer Kammer die hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Art und Umfang der anzugebenden personenbezogenen Daten und vorzulegenden Unterlagen sowie die Dauer der Datenspeicherung regeln die Kammern in ihrer Meldeordnung.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Fachlich freigegeben durch

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)