Handelsregister Eintragung Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

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Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zur juristischen Person. Da die KGaA zu den Kapitalgesellschaften zählt, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)