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Handelsregister Eintragung Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Volltext

Das Handelsrecht sieht vor, dass eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister einzutragen ist. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)