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Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig.
Für die Anmeldung einer GmbH werden folgende Unterlagen benötigt:
Zwischen dem Erstellen des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister liegen oft einige Wochen. Prüfen Sie deshalb den Gesellschaftsvertrag vor der Anmeldung noch einmal auf seine Aktualität.
Vor der Anmeldung der GmbH müssen
Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand.
Anmeldung
Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.
Änderungen
Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.
Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.
Besonderheiten gelten für die Unternehmergesellschaft: Dabei handelt es sich um eine besondere Rechtsformvariante der GmbH, auf die sämtliche Regelungen des GmbH-Gesetzes Anwendung finden, soweit nicht ausdrücklich abweichende Sonderregelungen bestehen. Das Stammkapital der Unternehmergesellschaft muss mindestens 1,00 Euro und darf maximal 24.999,00 Euro betragen. Die Gesellschaft muss in der Firma die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen. Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt sein, wobei ein Verbot von Sacheinlagen besteht.
Keine fachliche Freigabe. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz.
Telefon (0331 866-0)
Poststelle@mdjev.brandenburg.de
Zuständig für die Eintragung: Registergericht ist das Amtsgericht am Sitz Ihrer Gesellschaft. Die Eintragung erfolgt über ein Notariat.