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Handelsregister Eintragung Aktiengesellschaft

Volltext

Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Aktiengesellschaft (AG) zur juristischen Person. Da die AG eine Kapitalgesellschaft ist, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)