Die Stadt voller Energie
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Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel (nach Ausbildungsordnung) in kürzerer Ausbildungszeit erreicht werden kann.
Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag des Auszubildenden auf Verlängerung der Ausbildungszeit, wenn diese notwendig ist, um aus Ausbildungsziel zu erreichen. Der Ausbildende ist in diesen Fällen anzuhören.
Antrag der Antragsteller, welcher durch die zuständigen Stellen beschieden wird. Die zuständige Stelle fertigt darüber einen Bescheid aus.
Vollständiger Antrag nebst allen Nachweisen von den Antragstellern.
Je nach Gebührenordnung und Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.
Den Antrag auf Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle.
Die Prüfung der Antragunterlagen erfolgt durch die zuständige Stelle. Die zuständige Stelle bescheidet Ihren Antrag und fertigt den Bescheid aus.
Je nach Abstimmungsaufwand 3-6 Wochen
keine
Schriftliche Antragstellung bei der zuständigen Stelle.
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern