Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Eintragung

Volltext

Wirtschaftsprüfer/innen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden.

Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Die Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem

  • ihre Mitglieder beruflich zu beraten,
  • bei Streitigkeiten unter Mitgliedern bzw. zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern zu vermitteln sowie
  • die Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Fristen

Fachlich freigegeben durch

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)