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Die Tätigkeit als pharmazeutisch-technische Assistenz ist in Deutschland durch genaue Vorschriften geregelt. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistenz arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „pharmazeutisch-technische Assistentin“ oder „pharmazeutisch-technischer Assistent“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung pharmazeutisch- technische(r) Assistentin / Assistent wird zur Ausübung des genannten Berufs benötigt. Sie müssen diese beantragen. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie