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Wer den Beruf als Arzt in Deutschland ausüben möchte, braucht eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs (Berufserlaubnis). Die Approbation stellt die höherwertigere Berufszulassung dar.
§ 39 Abs. 1 ÄApprO
§ 3 Abs. 6 BÄO
Die Erteilung einer Approbation als Ärztin oder Arzt mit einem Abschluss aus dem Ausland beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:
Prüfung der Gleichwertigkeit
Mögliche Ergebnisse der Prüfung
Kenntnisprüfung
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Nachweis der Sprachkenntnisse
Voraussetzung für die Approbation sind allgemeine deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Sie können den erforderlichen Sprachnachweis auch während des Approbations-Verfahrens nachreichen. Außerdem müssen Sie während des Approbations-Verfahrens einen medizinischen Fachsprachtest auf dem Niveau C1 (GER) ablegen. Ohne Nachweis der fachsprachlichen Kenntnisse auf dem Niveau C1 (GER) wird keine Approbation oder Berufserlaubnis erteilt.
Berufserlaubnis
In Ausnahmefällen können Sie auch eine befristete Berufserlaubnis beantragen. Mit der Berufserlaubnis dürfen Sie maximal 2 Jahre als Ärztin oder Arzt auch ohne Approbation arbeiten. Sie müssen dafür Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 (GER) nachweisen und einen Fachsprachtest auf dem Niveau C1 (GER) ablegen. Es kann sein, dass Sie nur eingeschränkt arbeiten dürfen. Die Berufserlaubnis ist keine Approbation.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und
Gesundheit (LAVG)
Abteilung „Gesundheit“
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen (Ortsteil Wünsdorf)
Tel. 0331- 8683821
Fax. 0331- 8683826
E- Mail: DezernatG1 @lavg.brandenburg.de
Lassen Sie sich in einer IQ-Beratungsstelle persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos.
Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“.
Telefonnummer: +49 30 1815-1111
Sprechzeiten:
Mo. 09:00 – 15:00 Uhr
Di. 09:00 – 15:00 Uhr
Mi. 09:00 – 15:00 Uhr
Do. 09:00 – 15:00 Uhr
Fr. 09:00 – 15:00 Uhr