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Wer den Beruf als Arzt in Deutschland ausüben möchte, braucht eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs (Berufserlaubnis). Die Approbation stellt die höherwertigere Berufszulassung dar.
Die Erteilung einer Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:
keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und
Gesundheit (LAVG)
Abteilung „Gesundheit“
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen (Ortsteil Wünsdorf)
Tel. 0331- 8683821
Fax. 0331- 8683826
E- Mail: DezernatG1 @lavg.brandenburg.de