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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Volltext

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Voraussetzungen

Hinweise (Besonderheiten)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Formulare/Schriftformerfordernis

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)