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Kommunale Behindertenbeauftragte, Aufgaben

Volltext

Die Kommunalen Behindertenbeauftragten werden von den Kommunen ernannt.

Sie vertreten die Belange der Menschen mit Behinderung und sind „Vermittlungsstelle“ zwischen der Verwaltung und den Menschen mit Behinderung, die in der Stadt, dem Landkreis oder der Gemeinde leben.

Zuständige Stelle(n)