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Wonach suchen Sie?
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Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren unabhängig von Sprechzeiten über ein Auskunftsmodul unter dem Namen „Bauen online“ abzufragen.
Das Aktenzeichen und die dazugehörige PIN bekommen Sie mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag/Ihres Anliegens von der Bauaufsichtsbehörde zugeschickt.
Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
Antragsteller und Antragstellerinnen erhalten mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft.
keine
Anmeldevorgang auf der Internetseite der unteren Bauaufsichtsbehörde, der Status wird angezeigt.
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt