Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung

Volltext

Als Steuerberatungsgesellschaften können nach Maßgabe des Steuerberatungsgesetztes anerkannt werden:

  • Aktiengesellschaften,
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien,
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung und
  • Partnerschaftsgesellschaften.

Soweit die Gesellschaftsformen wegen ihrer Treuhandtätigkeit als Handelsgesellschaften in das Handelsregister eingetragen worden sind ebenfalls:

  • Offene Handelsgesellschaften und
  • Kommanditgesellschaften
     

Anträge auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaften, deren Sitz sich im Zuständigkeitsbereich der Steuerberaterkammer Brandenburg befinden, sind von der Steuerberaterkammer Brandenburg zu entscheiden.

Mit dem Antrag ist eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung einzureichen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)