Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater Abnahme

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Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung. Die Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 StBerG ist nur für Personen gedacht, die mit einer Berufsqualifikation, die sie im europäischen Ausland erworben haben oder dort anerkannt wurde (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 DVStB) und die sie dort zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt, in Deutschland geschäftsmäßig (d. h. selbständig) als Steuerberater tätig werden oder hier den Titel „Steuerberater“ führen wollen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

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Zuständige Stelle

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