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Die Bestellung als Steuerberater/in gemäß § 40 StBerG erfolgt nach bestandener Steuerberaterprüfung bzw. nach der Befreiung von der Steuerberaterprüfung auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Dem Antrag sind beizufügen:
Für Bewerber, die von der Prüfung befreit wurden:
Nachweis der Zahlung der Bestellungsgebühr
Bestellung StB: EUR 150
Wiederbestellung StB: EUR 180
Der Antrag auf Bestellung oder Wiederbestellung als Steuerberater/in ist bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu stellen.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der vollständigen Vorlage sowie der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen des zu bearbeitenden Einzelfalls ab.
keine
Antrag auf Bestellung / Wiederbestellung
Steuerberaterkammer Brandenburg
Steuerberaterkammer Brandenburg