Steuerberater Bestellung

Volltext

Die Bestellung als Steuerberater/in gemäß § 40 StBerG erfolgt nach bestandener Steuerberaterprüfung bzw. nach der Befreiung von der Steuerberaterprüfung auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)