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Wonach suchen Sie?
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Wenn Sie arbeitslos sind und sich weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bekommen.
Mit einem Bildungsgutschein kann die Bundesagentur für Arbeit/das Jobcenter die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung übernehmen. Bevor Sie einen Bildungsgutschein bekommen, prüft die Arbeitsagentur mit Ihnen gemeinsam, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein haben Sie nicht.
Sie können den Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn sie für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist.
Auch die Weiterbildungsmaßnahme selbst muss zugelassen sein und zum Bildungsgutschein passen. Der Bildungsgutschein legt unter anderem fest:
Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort und an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können. Die Agentur für Arbeit/das Jobcenter kann auch die nötigen Fahrkosten übernehmen.
Wenn Ihre Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder es andere, besser geeignete Instrumente gibt, wird Ihnen Ihre Arbeitsagentur/Ihr Jobcenter andere Möglichkeiten vorschlagen.
Wenn Ihnen die Agentur für Arbeit/das Jobcenter während des Kurses Vermittlungsangebote macht, müssen Sie diese wahrnehmen, auch wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren.
§ 81 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
§ 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. §§ 81 ff. SGBIII
Sie müssen in der Regel mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sein und an einer Beratung durch die Agentur für Arbeit teilgenommen haben.
Ein Bildungsgutschein kann Ihnen dann ausgestellt werden, wenn
Sie mit dem von Ihnen gewählten Kurs das Bildungsziel erreichen können, das Sie mit Ihrer Arbeitsagentur vorher festgelegt haben.
keine
Einen Bildungsgutschein können Sie nur im persönlichen Gespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler erfragen.
keine
Gültigkeit des Bildungsgutscheins: 1 bis 3 Monate
Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: 0911/179-0 oder 0800 4 555500 (gebührenfrei)
Telefax: 049 11/179-2123
E-Mail: Zentrale@arbeitsagentur.de
Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
bzw. Jobcenter (gemeinsame Einrichtung oder zugelassener kommunaler Träger)
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit .
bzw. Jobcenter (gemeinsame Einrichtung oder zugelassener kommunaler Träger)