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Bildungsgutschein Ausstellung

Volltext

Wenn Sie arbeitslos sind und sich weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bekommen.

Mit einem Bildungsgutschein kann die Bundesagentur für Arbeit/das Jobcenter die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung übernehmen. Bevor Sie einen Bildungsgutschein bekommen, prüft die Arbeitsagentur mit Ihnen gemeinsam, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein haben Sie nicht.
Sie können den Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn sie für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist.
Auch die Weiterbildungsmaßnahme selbst muss zugelassen sein und zum Bildungsgutschein passen. Der Bildungsgutschein legt unter anderem fest:

  • das Bildungsziel,
  • die Dauer bis zum Erreichen des Bildungsziels,
  • die Inhalte der Qualifizierung,
  • den regionalen Geltungsbereich und
  • die Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst wird und die Teilnahme begonnen haben muss.

Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort und an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können. Die Agentur für Arbeit/das Jobcenter kann auch die nötigen Fahrkosten übernehmen.
Wenn Ihre Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder es andere, besser geeignete Instrumente gibt, wird Ihnen Ihre Arbeitsagentur/Ihr Jobcenter andere Möglichkeiten vorschlagen.
Wenn Ihnen die Agentur für Arbeit/das Jobcenter während des Kurses Vermittlungsangebote macht, müssen Sie diese wahrnehmen, auch wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren.

 

Rechtsgrundlage(n)

§ 81 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

§ 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)  i. V. m. §§ 81 ff. SGBIII

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Zeugnisse

Voraussetzungen

Sie müssen in der Regel mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sein und an einer Beratung durch die Agentur für Arbeit teilgenommen haben.

Ein Bildungsgutschein kann Ihnen dann ausgestellt werden, wenn

  • die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden,
  • die Weiterbildung im Gespräch als die "am besten geeignete Maßnahme" festgelegt wurde,
  • die Weiterbildung mit großer Wahrscheinlichkeit Ihre Arbeitslosigkeit vermeidet oder beendet,
  • wenn Sie in "erheblichem Umfang“ selbst versucht haben, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden,
  • die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger zugelassen sind und

Sie mit dem von Ihnen gewählten Kurs das Bildungsziel erreichen können, das Sie mit Ihrer Arbeitsagentur vorher festgelegt haben.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Einen Bildungsgutschein können Sie nur im persönlichen Gespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler erfragen.

  • In einem persönlichen Gespräch wird geklärt, ob Sie zusätzliche Qualifikationen brauchen, um wieder Arbeit zu finden.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen und stellt Ihnen  den Bildungsgutschein meist direkt während des Beratungsgespräches aus.
  • Sie wählen selbst einen passenden Kurs aus und melden sich an.
  • Der Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit/das Jobcenter überprüft dann, ob der Kurs zum Bildungsgutschein passt und ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
  • Sie können dann mit der Weiterbildung beginnen, sollten aber noch während der Weiterbildung anfangen, sich auf passende Stellenangebote zu bewerben
  • Sollten Sie während des Kurses krank werden, müssen Sie das sowohl der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter als auch dem Bildungsträger mitteilen.
  • Kurz vor oder spätestens nach der Weiterbildung legen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittlerin  die weiteren Schritte der Arbeitsuche fest.

Bearbeitungsdauer

keine

Fristen

Gültigkeit des Bildungsgutscheins: 1 bis 3 Monate

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesagentur für Arbeit

Fachlich freigegeben am

10.08.2018

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA) 
Regensburger Straße 104 
90478 Nürnberg

Telefon: 0911/179-0 oder 0800 4 555500 (gebührenfrei) 
Telefax: 049 11/179-2123 
E-Mail: Zentrale@arbeitsagentur.de


Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

Partner vor Ort

bzw. Jobcenter (gemeinsame Einrichtung oder zugelassener kommunaler Träger)

Ansprechpunkt

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit .

Partner vor Ort

bzw. Jobcenter (gemeinsame Einrichtung oder zugelassener kommunaler Träger)

Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit

Regensburger Straße 104
90478Nürnberg
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