Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Mindestlohn Durchsetzung

Volltext

Die Behörden der Zollverwaltung kontrollieren die Einhaltung des Mindestlohns. Sie können hierzu Einsicht in Geschäftsunterlagen wie Arbeitsverträge nehmen und die Erstellung von Dokumenten von Arbeitgebern verlangen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu EUR 500.000 sanktioniert werden. Außerdem können Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)