Ausbildereignungsprüfung Anmeldung

Volltext

Wenn Sie als Ausbilderin oder Ausbilder in einem anerkannten Ausbildungsberuf tätig sein möchten, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie über die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Der Nachweis muss den Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) genügen. Er ist in der Regel in einer Prüfung erbringen, die von der zuständigen Stelle abgenommen wird. Über die bestandene Prüfung wird Ihnen ein Zeugnis ausgestellt.

Die AEVO gilt für alle Ausbilderinnen und Ausbilder, die in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz ausbilden wollen. Ausgenommen ist lediglich die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.

Die zuständige Stelle kann Sie auf Antrag von der Nachweispflicht befreien, wenn Sie Ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung auf andere Weise glaubhaft machen und wenn die ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Dies kann bspw. bei langjähriger Ausbildungserfahrung außerhalb des Anwendungsbereichs der AEVO der Fall sein.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)